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Aktenzeichen III 27/13

Datum 07.05.1913

Leitsatz Kann der etatsmäßig, aber unter dem Vorbehalte der Kündigung angestellte Reichsbeamte, dem aus anderen Gründen als wegen dauernder Dienstunfähigkeit gekündigt worden ist, im Rechtswege den Nachweis führen, daß er zur Zeit der Kündigung bereits dauernd dienstunfähig gewesen sei und daß ihm deshalb ein Anspruch auf Pension zustehe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052390259

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