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Aktenzeichen VII 137/13

Datum 23.05.1913

Leitsatz Was ist unter einem zur Zeit des Inkrafttretens des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 begründeten Erwerb im Sinne der Übergangsvorschrift des § 61 zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052430305

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