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Aktenzeichen II 69/13
Datum 03.06.1913
Leitsatz Welche Bedeutung hat es, wenn der Bezogene eines Wechsels auf Anfrage des Wechselinhabers erklärt, daß das Akzept in Ordnung gehe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052490337
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