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Aktenzeichen VII 175/13

Datum 06.06.1913

Leitsatz Ist die Gebühr nach § 46 des Gerichtskostengesetzes vom vollen Werte des möglichen Beschwerdegegenstandes zu erheben, wenn die Revision vor Eingang der Begründung zurückgenommen wird und in der Revisionsschrift ein Antrag nicht enthalten war, demnächst aber erklärt wird, daß das Rechtsmittel nur wegen eines geringeren Betrags habe verfolgt werden sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640524F0358

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