zurück
Aktenzeichen VI 105/13
Datum 12.06.1913
Leitsatz Bedeutung der Verbürgung für eine bestimmte Zeit. Ist die Vorschrift im § 777 BGB. auf die Verbürgung für solche Verbindlichkeiten entsprechend anwendbar, die erst nach Übernahme der Bürgschaft entstanden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052530382
zurück