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Aktenzeichen VII 80/13

Datum 13.06.1913

Leitsatz 1. Erwirbt der erste Besitzer das Fideikommiß von Todes wegen, wenn die Errichtung auf letztwilliger Anordnung beruht? 2. Unterliegt ein solcher Erwerb der Erbschaftssteuer?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052550390

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