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Aktenzeichen VII 80/13
Datum 13.06.1913
Leitsatz 1. Erwirbt der erste Besitzer das Fideikommiß von Todes wegen, wenn die Errichtung auf letztwilliger Anordnung beruht? 2. Unterliegt ein solcher Erwerb der Erbschaftssteuer?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464052550390
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