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Aktenzeichen IV 248/13

Datum 26.06.1913

Leitsatz 1. Ist der Prozeßbevollmächtigte nur in Ausnahmefällen befugt, einem bei dem Prozeßgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalt die Vertretung der Partei für die mündliche Verhandlung zu übertragen? 2. Bildet die Zurückweisung eines bei dem Oberlandesgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalts, dem der Prozeßbevollmächtigte die Vertretung der Partei für die mündliche Verhandlung übertragen hat, einen Revisionsgrund?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053010001

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