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Aktenzeichen VI 129/13
Datum 03.07.1913
Leitsatz 1. Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn der Geschäftsherr bei Ausschreibung einer Submission ein ihm von einem Bewerber zur Prüfung überlassenes Probestück abzeichnet und die Zeichnung bekannt gibt? 2. Welches Rechtsverhältnis entsteht zwischen Geschäftsherrn und Bewerber durch Überlassung eines Probestücks?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053080037
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