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Aktenzeichen IV 155/13
Datum 07.07.1913
Leitsatz Muß die Jahresfrist des § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. bereits zur Zeit der Klagerhebung abgelaufen sein, oder genügt es, wenn sie sich erst im Laufe des Scheidungsstreits vollendet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640530D0062
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