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Aktenzeichen VII 213/13
Datum 08.07.1913
Leitsatz Ist bei Einbringung eines Grundstücks nebst dem darauf befindlichen Elektrizitätswerk in eine Aktiengesellschaft die Reichsstempelabgabe von Grundstücksübertragungen (Tarifnr. 11b RStempG. vom 15. Juli 1909) auch auf denjenigen Teil des Entgelts zu erstrecken, welcher auf die mitübertragenen Außenleitungen und Transformatoren entfällt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640530F0067
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