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Aktenzeichen II 303/13
Datum 19.09.1913
Leitsatz Ist der Indossatar eines Wechsels gegen Einwendungen des Wechselschuldners aus der Person des Indossanten geschützt, wenn er sich zugleich die zugrundeliegende bürgerlichrechtliche Forderung des Indossanten gegen den Wechselschuldner hat abtreten lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053150097
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