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Aktenzeichen III 178/13

Datum 24.09.1913

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag, wodurch sich ein Rechtsanwalt ein das Angemessene erheblich überschreitendes Honorar versprechen läßt, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig? 2. Ist die Rückforderung des gezahlten übermäßigen Honorars trotz eines hierüber abgeschlossenen Vergleichs zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053180109

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