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Aktenzeichen III 233/13

Datum 30.09.1913

Leitsatz Kann in der Erklärung, daß man von dem Zurückbehaltungsrechte Gebrauch mache, eine Aufrechnungserklärung gefunden werden, und zwar auch dann, wenn eine Aufrechnung nach § 394 BGB. unzulässig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640531E0138

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