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Aktenzeichen I 2/13

Datum 08.10.1913

Leitsatz Liegt Totalverlust des Schiffes im Sinne der Seeversicherung vor, wenn der Reeder das Schiff seinen Gläubigern abandonniert oder wenn es infolge von Seeunfällen mit Schiffsgläubigerrechten belastet wird, die seinen Wert erschöpfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053250166

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