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Aktenzeichen II 360/13

Datum 09.10.1913

Leitsatz 1. Kann der Generalversammlungsbeschluß einer Aktiengesellschaft, durch den die Bilanz genehmigt wird, auch deshalb wegen Gesetzesverletzung angefochten werden, weil Aktivposten in der Bilanz unter falscher Bezeichnung erscheinen? 2. Wie sind Aufwendungen zur Verbesserung von Betriebsgegenständen bilanzmäßig zu behandeln? Kommt es immer darauf an, ob die Betriebsgegenstände Eigentum der Aktiengesellschaft sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053260172

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