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Aktenzeichen II 275/13
Datum 21.10.1913
Leitsatz 1. Zur Auslegung eines zwischen Zessionar und Schuldner über die Schuld gepflogenen Briefwechsels. 2. Kann der Schuldner, wenn der Gläubiger die Forderung mehrfach abgetreten hat, ein in Unkenntnis der früheren Abtretung dem späteren Zessionar erteiltes Schuldanerkenntnis wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640532A0184
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