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Aktenzeichen I 129/13
Datum 12.11.1913
Leitsatz 1. Dürfen die tarifmäßig festgesetzten Gebühren für die Benutzung von Anstalten, die eine Gemeinde im öffentlichen Interesse unterhält, zugunsten einzelner Benutzer ermäßigt werden? 2. Muß die Benutzung einer von der Gemeinde unterhaltenen, dem Handel und Verkehr dienenden Anstalt allen Interessenten ohne Unterschied gestattet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640533E0283
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