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Aktenzeichen VI 432/13
Datum 27.11.1909
Leitsatz Ist in Preußen der Rechtsweg zulässig für eine Klage, womit Staat oder Gemeinde den Betrag einer hinterzogenen Steuer um deswillen einfordern, weil sich der Beklagte durch wissentlich falsche Selbsteinschätzung einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht habe und auf Kosten des Klägers ohne rechtlichen Grund bereichert sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053440304
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