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Aktenzeichen V 303/13

Datum 10.12.1913

Leitsatz 1. Darf bei Vorlegung eines ordnungsmäßigen aber erloschenen Testamentsvollstreckerzeugnisses der Dritte geltend machen, daß er sich im Irrtum über den Eintritt der Tatsachen befunden habe, die die Beendigung des Amtes zur Folge hatten? 2. Darf bei Überschreitung oder Mißbrauch der Verwaltungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers der Dritte sich auf seinen guten Glauben berufen, wenn er beides infolge von Fahrlässigkeit nicht erkannt hat? Ist zum Ausschlusse des guten Glaubens grobe Fahrlässigkeit erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640534F0348

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