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Aktenzeichen II 505/13

Datum 11.12.1913

Leitsatz 1. Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfsmannes. 2. Muß zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung eine Feststellungsklage erhoben werden, wenn die Leistungsklage wegen des zurzeit noch nicht zu ermittelnden Schadens nicht erhoben werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053500354

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