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Aktenzeichen VI 383/13
Datum 11.12.1913
Leitsatz 1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespresse. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053510362
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