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Aktenzeichen III 324/13
Datum 03.01.1914
Leitsatz 1. Steht in Preußen dem ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten aus seinem Dienstverhältnis auch die Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Anstellungsaktes zu, insbesondere auch in bezug auf den Einfluß von Willensmängeln, die bei der Anstellung mitgewirkt haben? 2. Sind hierbei die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes entsprechend anzuwenden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640535E0429
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