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Aktenzeichen IV 492/13
Datum 12.01.1914
Leitsatz 1. Ist der Antrag auf Wiedereinsetzung auch dann in der für die versäumte Prozeßhandlung vorgeschriebenen Form zu stellen, wenn die versäumte Prozeßhandlung vor Stellung des Wiedereinsetzungsantrags bereits nachgeholt worden ist? 2. Unter welchen Umständen kann auf Vervollständigung eines bereits gelegten Nachlaßverzeichnisses geklagt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054060041
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