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Aktenzeichen VII 289/13

Datum 13.01.1914

Leitsatz 1. Darf der Mann, wenn die Frau mit seiner Zustimmung selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt und diese Zustimmung grundlos zurückgezogen wird, die Herausgabe der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Sachen fordern? 2. Kann die Frau die Herausgabe des Eingebrachten verweigern, indem sie Widerklage auf Aufhebung der ehemännlichen Verwaltung und Nutznießung erhebt? 3. Gilt die Eigentumsvermutung zugunsten des Mannes auch gegenüber der Frau?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054070045

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