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Aktenzeichen VII 429/13

Datum 20.01.1914

Leitsatz Steht dem Absonderungsberechtigten, mit dessen Zustimmung der Konkursverwalter die belastete Sache freihändig verkauft hat, ein Recht auf den Erlös auch dann zu, wenn der Konkursverwalter den Erlös nach einer zwischen ihm und einem Aussonderungsberechtigten ergangenen einstweiligen Verfügung als unter ihnen streitige Masse hinterlegt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640540B0068

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