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Aktenzeichen V 12/13
Datum 21.01.1914
Leitsatz Darf der Grundbuchrichter bei Kenntnis von dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft die Umschreibung eines dem einen Ehegatten aufgelassenen Grundstücks auf dessen Namen ablehnen, weil es zum Gesamtgute beider Eheleute gehört?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640540C0071
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