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Aktenzeichen III 290/13
Datum 26.01.1914
Leitsatz Haftet der Vormundschaftsrichter auf Schadensersatz wegen schuldhaft unrichtigen Rates in einer Pflegschaft auch dann, wenn diese nachträglich wegen Mangels ihrer gesetzlichen Voraussetzungen von dem übergeordneten Beschwerdegericht aufgehoben worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054100092
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