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Aktenzeichen VI 530/13
Datum 12.02.1914
Leitsatz Ist die Frist des § 40 Abs. 6 des Rayongesetzes gewahrt, wenn in Preußen das Schreiben, womit die Entschädigung in Kapital verlangt wird, nicht an den Kommissarius der Regierung, sondern an den Bezirksausschuß gerichtet, bei diesem vor Ablauf der Frist eingekommen, an jenen aber nicht gelangt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640541B0150
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