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Aktenzeichen IV 6/13
Datum 14.02.1914
Leitsatz 1. Greift § 60 Abs. 2 BGB. auch dann Platz, wenn die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister aus anderen Gründen als wegen Mangels der in Abs. 1 erwähnten Erfordernisse zurückgewiesen wird? 2. Sind die §§ 28, 199 FrGG. auch in den Fällen der §§ 60, 73 BGB. anwendbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640541D0158
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