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Aktenzeichen III 185/13
Datum 28.11.1913
Leitsatz 1. Gehören in Preußen die Beamten der Königlichen und der Prinzlichen Hofstaaten zu den Staatsbeamten im weiteren Sinne oder sind sie als durch bürgerlichrechtlichen Dienstvertrag angestellt anzusehen? 2. Enthält die Königliche Kabinettsorder vom 20. Mai 1832 über das Disziplinarverfahren gegen die Hofstaatsbeamten Normen des objektiven Rechtes oder eine bloße Dienstanweisung und ist sie im ersten Falle in rechtswirksamer Weise bekannt gemacht? 3. Ist diese Kabinettsorder durch die spätere Gesetzgebung außer Kraft gesetzt worden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640541F0167
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