zurück
Aktenzeichen VI 531/13
Datum 19.02.1914
Leitsatz 1. Abfindung des Beschädigten durch den Versicherer des einen Ersatzpflichtigen. Wirkung auf den Anspruch gegen den anderen als Gesamtschuldner haftenden Ersatzpflichtigen. 2. Verstößt der Vertrag, wodurch der Versicherer des einen Ersatzpflichtigen sich die Rechte des Beschädigten gegen den Gesamtschuldner abtreten läßt, um diesem die Ausgleichungseinrede abzuschneiden, wider die guten Sitten? -- Arglist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054250208
zurück