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Aktenzeichen VI 531/13

Datum 19.02.1914

Leitsatz 1. Abfindung des Beschädigten durch den Versicherer des einen Ersatzpflichtigen. Wirkung auf den Anspruch gegen den anderen als Gesamtschuldner haftenden Ersatzpflichtigen. 2. Verstößt der Vertrag, wodurch der Versicherer des einen Ersatzpflichtigen sich die Rechte des Beschädigten gegen den Gesamtschuldner abtreten läßt, um diesem die Ausgleichungseinrede abzuschneiden, wider die guten Sitten? -- Arglist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054250208

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