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Aktenzeichen VI 557/13
Datum 23.02.1914
Leitsatz Kann der Verkäufer eines Grundstücks den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, wenn der Käufer (Hauptschuldner) in Annahmeverzug geraten ist, im Konkurse des Bürgen geltend machen? Hat die Feststellung der Forderung dem sie bestreitenden Konkursverwalter gegenüber auf Leistung Zug um Zug zu geschehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640542A0228
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