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Aktenzeichen II 666/13
Datum 27.02.1914
Leitsatz Frachtzuschlag wegen unrichtiger Angabe des Inhalts einer Sendung. Gehört in Fällen, wenn die künftige Verwendung der Sendung für den Tarif von Bedeutung ist, auch die Angabe der Verwendung zur Inhaltsangabe? Was ist nötig, um diese Angabe als unrichtig erscheinen zu lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640542B0237
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