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Aktenzeichen VI 578/13

Datum 23.03.1914

Leitsatz 1. Wird die zweijährige Verjährung des Anspruchs aus § 136 Abs. 1 Satz 3 GewUVG. durch eine Klage unterbrochen, die vor Ablauf der in § 137 Abs. 2 daselbst vorgeschriebenen Frist von einem Monat erhoben wird? 2. Ist das Urteil, das die Klage wegen Nichteinhaltung dieser Frist abweist, ein nicht in der Sache selbst entscheidendes Urteil im Sinne des § 212 Abs. 1 BGB.? 3. Wird die Verjährung durch diese Frist gehemmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054370309

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