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Aktenzeichen VI 56/14

Datum 06.04.1914

Leitsatz Wie gestaltet sich die Wirkung des § 53 ZwVG., wenn der Ersteher, der eine nach § 52 des Gesetzes stehen bleibende Hypothek übernimmt, zugleich der Gläubiger der durch die Hypothek gesicherten persönlichen Forderung ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054460378

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