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Aktenzeichen II 28/14
Datum 08.05.1914
Leitsatz Bleibt der Ausstattungsschutz, den jemand für seine Ware in Deutschland erlangt hat, für ihn in Deutschland, obwohl er hier seine Ware nicht mehr vertreibt, dadurch aufrecht erhalten, daß er einem anderen gestattet, seine Ausstattung in Deutschland als Kennzeichen der Ware dieses anderen zu benutzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055050030
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