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Aktenzeichen II 51/14
Datum 12.05.1914
Leitsatz Rechtliche Natur der im § 17 Abs. 1 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., geforderten "Genehmigung". Kann ihr genügt werden durch Einreichung der Liste der Gesellschafter zum Handelsregister? Bedeutung der Vorschrift des § 17 Abs. 2 des genannten Gesetzes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055080046
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