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Aktenzeichen II 692/13
Datum 12.05.1914
Leitsatz 1. Welche Bedeutung hat bei Wechselforderungen die Zahlung des Regreßschuldners für den Übergang des Wechselrechts auf den Zahlenden? 2. Kann der Wechselregreßschuldner, dem von dem Akzeptanten ein Pfand bestellt ist, im Konkurse des Akzeptanten sein Pfandrecht geltend machen trotz der Anmeldung der Wechselforderung durch den Inhaber des Wechsels?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055090053
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