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Aktenzeichen VI 158/14

Datum 23.05.1914

Leitsatz Kann eine im gesetzlichen Güterstande lebende Ehefrau, die den ehelichen Haushalt aus den Einkünften ihres Vorbehaltsguts bestritten hat und durch einen Unfall unfähig geworden ist, ihre bisherige Tätigkeit im Hauswesen fortzusetzen, selbständig Ersatz der Kosten für ihre Vertretung hierin fordern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640550F0081

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