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Aktenzeichen III 47/14

Datum 12.06.1914

Leitsatz 1. Hat der Mieter eines Grundstücks nach § 556 Abs. 2 BGB. auch dann kein Zurückbehaltungsrecht, wenn er den Mietvertrag wirksam angefochten hat? 2. Ist das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB. zulässig, obwohl der Gegenanspruch des Beklagten durch eine Hypothek genügend gesichert ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055190133

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