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Aktenzeichen II 116/14

Datum 23.06.1914

Leitsatz 1. Zu der Frage, wann der Inhalt eines Warenzeichens im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 WarBezG. den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet. 2. Verstößt ein Geschäftstreibender gegen die guten Sitten, wenn er an einer in gutem Glauben angenommenen Warenbezeichnung festhält, obwohl, wie ihm bewußt geworden ist, diese Warenbezeichnung im Laufe der Zeit zu einer unrichtigen Angabe geworden ist, die Irrtümer und Täuschungen hervorruft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055260197

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