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Aktenzeichen II 109/14

Datum 26.06.1914

Leitsatz 1. Ist in dem Falle, wenn die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft m. b. H. die Erhöhung des Stammkapitals um einen bestimmten Betrag beschlossen hat, aber ein niedrigerer Betrag zur Eintragung angemeldet und in das Handelsregister eingetragen worden ist, der Beschluß in Höhe der geringeren Summe gültig? 2. Kann in einem solchen Falle der Registerrichter die Eintragung von Amts wegen löschen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055280205

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