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Aktenzeichen VI 111/14

Datum 11.07.1914

Leitsatz 1. Liegt eine Klageänderung vor, wenn ein verklagter nicht rechtsfähiger Verein nach der Klageerhebung durch Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangt und den Rechtsstreit fortsetzt? 2. Welche Bedeutung hat der Erwerb der Rechtsfähigkeit für das Vereinsvermögen? 3. Liegt es stets außerhalb der Zwecke eines Idealvereins, wenn er zum Erwerbe eines Vereinshauses, das teilweise vermietet werden soll, eine Bürgschaft eingeht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055330256

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