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Aktenzeichen III 156/14

Datum 06.10.1914

Leitsatz Haften zwei Rechtsanwälte, die sich zur gemeinschaftlichen Ausübung des Anwaltsberufs verbunden haben, als Gesamtschuldner für den Schaden, der durch Verschulden des einen von ihnen der Partei erwachsen ist, wenn diese mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beide betraut hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055400306

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