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Aktenzeichen VI 269/14

Datum 05.10.1914

Leitsatz Kann die geschiedene Frau von ihrem früheren Ehemanne Schadensersatz mit der Behauptung verlangen, daß er sie durch ehewidriges Verhalten an der Gesundheit geschädigt habe, oder ist sie auf den Unterhaltsanspruch aus § 1578 beschränkt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055470335

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