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Aktenzeichen VI 354/14

Datum 19.10.1914

Leitsatz Unter welchen Umständen verstoßen Kreditsicherungsverträge mit einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldner, auch wenn sie bezwecken, ihm aufzuhelfen, im Sinne des § 826 BGB. wider die guten Sitten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640554A0343

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