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Aktenzeichen II 219/14

Datum 20.10.1914

Leitsatz 1. Forderung einer Gesellschaft m. b. H. gegen einen Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage. Greift der Rechtssatz, daß der Gesellschafter nicht mit einem Gegenanspruch an die Gesellschaft aufrechnen kann, auch dann Platz, wenn die Forderung von einem Zessionar oder Pfandgläubiger geltend gemacht wird? 2. Inwieweit ist vertragsmäßige Aufrechnung gegenüber einer solchen Forderung möglich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640554C0351

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