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Aktenzeichen IV B 7/14

Datum 22.10.1914

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen entsteht bei Pflegschaften, Beistandschaften und Vormundschaften die durch § 92 Abs. 1 preuß. GKG. vom 25. Juli 1910 (GS. S. 184) vorgesehene Gerichtsgebühr? 2. Sind Pauschsätze nach § 114 Abs. 1 desselben Gesetzes auch dann zu berechnen, wenn eine Gerichtsgebühr nicht entsteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640554E0358

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