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Aktenzeichen VI 350/14
Datum 05.11.1914
Leitsatz 1. Ist Klagänderung anzunehmen, wenn ein Anspruch zuerst auf unerlaubte Handlung und dann auf Vertrag gestützt wird? 2. Wann beginnt die Verjährung aus § 852 BGB. für den Anspruch auf den Gehaltsausfall zu laufen, den ein durch eine Körperverletzung beschädigter Beamter erleidet, wenn er nach dem Unfalle zunächst im Dienste belassen und erst nach geraumer Zeit in den Ruhestand versetzt wird? 3. Unterbricht die Klage des verletzten Beamten gegen den Schädiger die Verjährung für den auf Grund des Beamtenfürsorgegesetzes auf den Staat übergegangenen Schadensersatzanspruch?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640555E0424
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