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Aktenzeichen IV 346/14

Datum 12.11.1914

Leitsatz 1. Ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts auch zur Fortsetzung des Rechtsstreits erforderlich, wenn der Ehescheidungskläger im Laufe des Rechtsstreits geschäftsunfähig geworden ist? 2. Kann die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zur Erhebung der Scheidungsklage durch einen geschäftsunfähigen Ehegatten noch nachträglich im Laufe des Rechtsstreits erteilt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056040015

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